22.08.2014 16:45 Uhr, Quelle: Heise
Leistungsschutzrecht: Kartellamt weist Verlage ab
Die Bonner Wettbewerbshüter werden kein Missbrauchsverfahren gegen den Suchmaschinenanbieter Google einleiten. Die Beschwerde der Verlage sei unbegründet, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
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