Der Taxi-ähnliche und über eine Mobil-App betriebene Mitfahrdienst Uber darf auch in der Bundeshauptstadt offiziell seinen Dienst - vorerst - wieder anbieten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem zuständigen Landesamt mitgeteilt, dass dieses von einer Vollstreckung bis zu einer Entscheidung der Kammer absehen solle. ()