Internet-Provider müssen keine Netzsperren für Online-Plattformen errichten, die Links zu illegal angebotenen Musik-Alben beinhalten, hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Die von Vertretern der Musikindustrie geforderten DNS- und IP-Adressen-Sperren sind der Urteilsbegründung zufolge nicht verhältnismäßig.