Natürlich, die Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt spricht nicht von einem Verbot, sondern (im besten Beamtendeutsch) von einer “Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes” – an den Folgen der Entscheidung für den privaten Taxi-Vermittler Uber () ändert sich unterm Strich jedoch nichts. Das Landesamt