12.08.2014 18:09 Uhr, Quelle: golem

Chartcontainer: Bei Filesharing-Anklage ist einzelner Song nachzuweisen

Wer einen Top-100-Chart-Container heruntergeladen haben soll, kann nicht auf Basis eines einzelnen Songs abgemahnt werden. Der ermittelte Hash-Wert sage nichts darüber aus, ob tatsächlich alle 100 Songs hochgeladen worden seien, so ein Urteil. (, )

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