12.08.2014 13:09 Uhr, Quelle: golem
Informationsfreiheit: Regierung darf Anfragen nicht "abschreckend" verteuern
Behörden dürfen für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren verlangen. Diese dürfen jedoch nicht so berechnet werden, dass die Kosten die Antragsteller abschrecken. (, )
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