Im Wettbewerbsverfahren gegen Google soll die EU-Kommission keiner vorschnellen Einigung zustimmen, mahnt das Bundesjustizministerium. Der zuletzt vorgeschlagene Kompromiss berücksichtige nicht das Sammeln und Auswerten von Nutzerdaten, sodass „nachteilige Wettbewerbsverzerrungen“ zulasten der Nutzer entstehen.