Auch in einem zweiten Berufungsverfahren hat das oberste deutsche Zivil- und Strafgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), keine Bedenken zu der Praxis der Deutschen Telekom geäußert, die Verbindungsdaten ihrer Kunden 7 Tage lang zu speichern. Speicherung steht im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz Die Speicherung von IP-Adressen für 7 Tage steht im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie