01.08.2014 18:45 Uhr, Quelle: Heise
BGH bleibt dabei: Siebentägiges Speichern von IP-Adressen ist rechtmäßig
Auch im zweiten Berufungsverfahren hat der Bundesgerichtshof keine Einwände gegen die Praxis der Deutschen Telekom, Verbindungsdaten von Internetnutzern eine Woche lang aufzubewahren.
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