Google beantwortet einen Fragenkatalog der EU-Datenschutzbehörden zu seiner Löschpraxis. Das Unternehmen muss sich weitgehend auf die Informationen der Antragsteller verlassen und kommt europaweit 53 Prozent der Löschanfragen nach. Scharfe Kritik am EuGH-Urteil äußert ein Bundesverfassungsrichter in einer 24-seitigen Auseinandersetzung.