Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht München einen Sieg gegen den mittlerweile zu Vodafone gehörenden Internet-Provider errungen. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen "irreführende Werbung" durchgeführt habe, da man nicht ausreichend auf eine Drossel-Maßnahme hingewiesen hat. ()