Er kann aber zur Verantwortung gezogen werden, wenn er selbst aktiv an unlauteren Wettbewerbshandlungen beteiligt war oder sie aufgrund einer Garantenstellung hätte verhindern müssen. Juristen bewerten das Urteil unterschiedlich: Die einen sehen es als "schwarzen Tag für den lauteren Wettbewerb", andere als Schritt zu mehr Rechtssicherheit.