28.07.2014 16:00 Uhr, Quelle: CHIP
Flatrates: Urteil verbietet versteckte Drosselungen
Provider müssen auf Drosselungen hinweisen, wenn sie ihre Tarife als Flatrates bewerben. Das Landgericht München stufte in einem Urteil die Werbung von Kabel Deutschland als irreführend ein.
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