In einem Urteil des Landgerichts München, das bereits am 25. Juni erging, bislang aber noch nicht rechtskräftig ist, wurde Kabel Deutschland wegen irreführender Werbung für die angebotenen Internet-Flatrates verurteilt. Kläger war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der gegen die Filesharing-Drosselung geklagt hatte.