Nachdem Google die ersten „Recht-auf-Vergessen“-Löschanträge abgelehnt hat, steht nun ein erster Rechtsstreit über die Auslegung des EuGH-Urteils bevor. Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten eine Klage eingereicht, damit ein umstrittener Link doch noch aus der Ergebnisliste von Google entfernt wird.