23.07.2014 15:27 Uhr, Quelle: golem

Oberster Gerichtshof: Österreichs Provider gegen Internetsperren zu Kino.to

Nach einem Kino.to-Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs müssen Provider Internetsperren errichten, auch wenn Urheberrechtsverletzungen nicht bewiesen sind. Erst bei verhängter Beugehaft gegen den Provider wird die Rechtmäßigkeit überprüft. (, )

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