Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" für den seit 2005 durchgeführten Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen festgestellt. Einem Antrag des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen diese Praxis in Niedersachen lehnte das Gericht jetzt aber aus formalen Gründen ab. ()