Nach Google hat nun auch Microsoft ein Löschformular für die Suchmaschine Bing bereitgestellt. EU-Bürgern können auf diese Weise unliebsame Links aus den Suchergebnissen entfernen lassen, sofern die Anträge mit den Vorgaben des „Recht-auf-Vergessen“-Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) übereinstimmen.