16.07.2014 12:19 Uhr, Quelle: macmagazin.de
„Recht auf Vergessen“: Webseite speichert gelöschte Google-Suchergebnisse
muss laut einem Suchergebnisse auf Anfrage vergessen. Doch auch hier gilt das Internet vergisst nichts: Auf einer Homepage werden die gelöschten Suchergebnisse indexiert.
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