Wie oft werft ihr einen Blick auf den Inhalt eures Spam-Ordners? Wenn es nach dem Landgericht Bonn geht, solltet ihr dies täglich tun. Laut einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. 5 O 189/13) stellt es eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn diese Kontrolle nicht täglich durchgeführt wird.