Das „Recht-auf-Vergessen“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Google vor einige Schwierigkeiten, weil die von den Richtern vorgegebenen Kriterien für die Prüfung von Löschanträgen zu vage sind. Nun soll ein Beirat mit unabhängigen Experten Google bei der Bearbeitung von grenzwertigen Löschanträgen unterstützen.