Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste in einem Streit zwischen dem Bundespatentgericht und Apple entscheiden: es ging dabei um die Markeneintragung für das Design der Apple Stores. Apple hatte sich das Design bereits im Heimatland USA markenrechtlich schützen lassen. Doch ein entsprechender internationaler Antrag wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt abgelehnt. Apple ging in Berufung, wonach das Bundespatentgericht den EuGH um eine Entscheidung bat. Der EuGH hat nun entscheiden, dass grundsätzlich auch eine wie von Apple angestrebte markenrechtliche Eintragung möglich wäre, da