In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auch die Darstellung einer Verkaufsstätte wie ein Apple Flagship Store unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Darstellung des Geschäfts geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden zu können.