01.07.2014 15:45 Uhr, Quelle: Heise
Gericht: Zufriedenheitsabfragen nicht für Werbung missbrauchen
Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts gegen den Springer Verlag könnte die gern geübte Praxis stoppen, sich im Rahmen einer Kundenzufriedenheitsabfrage Werbung per Telefon, SMS oder E-Mail genehmigen zu lassen.
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