Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter muss ein Bewertungsportal die Daten eines anonymen Kommentators nicht herausgeben - außer es liegt eine Strafanzeige vor. Sie begründen dies mit einer fehlenden gesetzlichen Grundlage. Die Betreiber können allerdings verpflichtet werden, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen zu löschen.