28.06.2014 13:18 Uhr, Quelle: golem

Störerhaftung: Vermieter haftet nicht für illegales Filesharing

Wer Wohnungen mit Internetzugang vermietet, gilt als Provider und haftet nicht für illegales Filesharing. Das Amtsgericht Hamburg stellte in seinem Urteil sogar infrage, ob eine Belehrung der Mieter überhaupt notwendig sei. (, )

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