Ein "Recht auf Vergessen" im Internet gibt es sehr wohl - so das Urteil des EuGH am 13. Mai. Suchmaschinenbetreiber müssen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - Beiträge in den Suchergebnissen ihrer Trefferlisten löschen. Um dies zu erreichen, muss ein entsprechender Antrag auf Löschung und Entfernung personenbezogener Daten gestellt werden. Doch wie ist die Rechtslage? Wann haben Lösc