Die Absprachen von Irland, Niederlande und Luxemburg stellen unter Umständen eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar. Die EU untersucht auch eine mögliche Bevorzugung einzelner Firmen. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Steuerentscheide, mit denen Behörden unter anderem die Berechnung der Körperschaftssteuer festlegen.