11.06.2014 16:00 Uhr, Quelle: Heise
Landgericht Kiel: Pfand für SIM-Karten ist unzulässig
Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nach Vertragsende nicht zurückgeschickte SIM-Karten nicht in Rechnung stellen. Das hat das Landgericht in Kiel erneut entschieden und den Verbraucherschützern dann noch einen Sieg beschert.
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