Mobilfunkanbieter dürfen Kunden keine vermeintlichen Pfandgebühren für SIM-Karten in Rechnung stellen, meldet der der Bundesverband der Verbraucherschutzverbände (vzbv). Dieser hat sich mit einer entsprechenden Klage gegen Mobilcom-Debitel vor dem Landesgericht Kiel (Az. 4 O 95/13) durchgesetzt.