Google hat die Absicht, es künftig in den Ergebnislisten mit einem Hinweis zu kennzeichnen, wenn ein Link aufgrund des „Recht auf Vergessen“ entfernt wurde. Begründet wird diese Maßnahme mit Transparenz gegenüber den Nutzern der Suchmaschine. Diese sollen zumindest erfahren, dass einzelne Suchresultate gelöscht wurden.