05.06.2014 11:36 Uhr, Quelle: Heise
BGH reduziert Haftungsrisiken für Anschlussinhaber bei Filesharing
Nachdem der Bundesgerichtshof bereits 2012 entschieden hatte, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Rechtsverletzungen durch Minderjährige haftet, hat er diese Rechtsprechung also noch erheblich ausgeweitet.
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