05.06.2014 09:09 Uhr, Quelle: Heise
Personalrat hat Anspruch auf anonymisierte Daten
Zur Kontrolle der Arbeitszeiten reicht die Auflistung anonymisierter Daten aus. Details zu Arbeitszeiten einzelner Beschäftigter muss der Arbeitgeber dem Personalrat nicht geben.
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