04.06.2014 12:36 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof: Keine Filesharing-Haftung, wenn Dritte Netzzugang hatten
Die ausführliche Begründung eines Urteils des Bundesgerichtshofs zum illegalen Filesharing zeigt, dass die Störerhaftung immer schwerer geltend gemacht werden kann. (, )
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