02.06.2014 09:18 Uhr, Quelle: Heise
Begrenzung der Entfernungspauschale gilt auch bei verschiedenen Verkehrsmitteln
Die Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro gilt auch für Arbeitnehmer, die verschiedene öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen.
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