Gut zwei Wochen nach dem „Recht-auf-Vergessen“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Google ein Online-Formular für Löschanträge bereitgestellt. Internetnutzer erhalten so die Möglichkeit, dass Links zu Webseiten mit unliebsamen Inhalten unter bestimmten Bedingungen aus den Suchergebnissen entfernt werden.