27.05.2014 18:36 Uhr, Quelle: CHIP
WhatsApp-Urteil: Verbraucherschützer erfolgreich
Die englischsprachigen AGB von WhatsApp sind nicht zulässig. Künftig muss der Messenger-Dienst in Deutschland auch deutschsprachige AGB anzeigen, urteilte das Landgericht Berlin.
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