Noch ist das Urteil () nicht rechtskräftig – ein Einspruch der WhatsApp-Verantwortlichen gegen die Feststellung des Berliner Landgerichts gilt jedoch als unwahrscheinlich. WhatsApp, dies stellte das LG Berlin in seinem heutigen Urteil mit dem Aktenzeichen 15O44/13 fest, müsse seinen deutschen Nutzern auch eine deutsche AGB anbieten,