Zu diesem Ergebnis kommt ein Anwalt bei einer Analyse der Geschäftsbedingungen im Auftrag des Handelsblatts. Durch die Nutzung des Messaging-Dienst treten Anwender etwa Rechte an hochgeladenen Bildern ab. Der neue WhatsApp-Eigentümer Facebook sah sich vor Jahren ähnlicher Kritik ausgesetzt.