20.05.2014 14:45 Uhr, Quelle: Heise
Verboten ja, Entschädigung nein: Zufälliges Bikinifoto hätte nicht gedruckt werden dürfen
Eine Frau wurde nur mit einem Bikini bekleidet zufällig neben einem bekannten Profifußballer in der "Bild"-Zeitung abgebildet. Das war nicht zulässig, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Eine Entschädigung bekommt sie trotzdem nicht.
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