14.05.2014 17:09 Uhr, Quelle: Heise
Pro & Contra: Das "Recht auf Vergessen" im Internet
Mit seinem Google-Urteil schreibt der EuGH das "Recht auf Vergessen" fort. Suchmaschinenbetreiber können verpflichtet werden, Links zu sensiblen persönlichen Daten zu unterdrücken. Nicht alle finden das gut. Zwei Meinungen aus der Redaktion.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info