14.05.2014 16:54 Uhr, Quelle: Heise
Pro & Contra: Das "Recht auf Vergessen" in Internet
Mit seinem Google-Urteil schreibt der EuGH das "Recht auf Vergessen" fort. Suchmaschinenbetreiber können verpflichtet werden, Links zu sensiblen persönlichen Daten zu unterdrücken. Nicht alle finden das gut. Zwei Meinungen aus der Redaktion.
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