Verweist Google in den Suchergebnissen auf Webseiten mit persönlichen Daten von Personen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass der Link gelöscht wird. So lautet ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), das einen Meilenstein in dem Streit um das „Recht auf Vergessen“ darstellt.