In einem voraussichtlich wegweisenden Urteil hat der EU-Gerichtshof entschieden, dass Links von Web-Diensten gelöscht werden müssen, wenn das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt wird. Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen Google und einem spanischen Nutzer, der die Löschung eines Suchergebnisses auf einen Zeitungsartikel einford