Google muss in Zukunft Informationen aus seinen Suchmaschinen-Datenbanken löschen, wenn dies von Personen gewünscht wird, über die nicht korrekte oder nicht mehr relevante Daten auffindbar sind. In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg damit die Rechte eines einzelnen Bürgers und zwar auch nicht prominenter Bürger,