13.05.2014 12:37 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Nutzer haben das Recht, von Google vergessen zu werden
Der Suchmaschinenbetreiber Google kann unter bestimmten Bedingungen auch zur Entfernung von Links aus seinem Index verpflichtet werden, wenn diese auf wahre Tatsachen verweisen - zumindest wenn es um Privatpersonen geht. ()
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