12.05.2014 12:18 Uhr, Quelle: golem

Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat eine fristlose Kündigung gegen einen Auszubildenden für unwirksam erklärt. Der Vorwurf, er habe Pornos am Rechner angeschaut, sei zu pauschal, und eine Vernachlässigung seiner Pflichten nicht nachgewiesen. (, )

Weiterlesen bei golem

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz