15.04.2014 08:35 Uhr, Quelle: Heise
Keine Entschädigung bei verschwiegener Schwerbehinderung
Teilt ein Bewerber dem Arbeitgeber nicht mit, dass er schwerbehindert ist, kann er nach einer Ablehnung auch keinen Schadenersatz wegen angeblicher Diskriminierung verlangen.
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