12.04.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise
Auf falschen Angaben basierender Arbeitsvertrag ist ungültig
Täuscht ein Bewerber gute Kontakte zu Geschäftspartnern vor und hat diese in Wirklichkeit nicht, kann der aufgrund dieser Aussagen geschlossene Arbeitsvertrag angefochten werden.
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