Dass die RedTube-Abmahnungen nicht rechtmäßig waren, hat das Amtsgericht Potsdam in einem Versäumnisurteil entschieden. Weil der – angebliche – Rechteinhaber The Archive AG und die prozessbevollmächtigte Kanzlei U+C noch eine Frist haben, um Einspruch einzulegen, ist das Urteil nicht rechtskräftig.